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Norm · Mai 2026

GEG-Novelle 2024: Was der neue Uw-Wert für den Fenstertausch im Bestand bedeutet

Mit der GEG-Novelle vom 1. Januar 2024 ist der Fenstertausch im Bestand neu justiert worden. Eine Einordnung der Anforderungen nach §47 GEG, der bauphysikalischen Folgen des 3-fach-Glas-Standards und der KfW-Förderkulisse.

Das Gebäudeenergiegesetz ist seit November 2020 die normative Klammer für den Energieverbrauch deutscher Gebäude. Es löste die Energieeinsparverordnung EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG ab und bündelt die Anforderungen an Wärmeschutz, Anlagentechnik und erneuerbare Wärme in einem Regelwerk. Die Novelle vom 1. Januar 2024 hat das Gesetz substanziell weiterentwickelt — am sichtbarsten durch die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen, die in Neubaugebieten sofort, im Bestand gestaffelt bis 2026 und 2028 in Kraft tritt. Für die Bauelementebranche ist eine andere Stellschraube mindestens ebenso bedeutsam: Die Uw-Werte für Fenster, Dachflächenfenster und transparente Bauteile sind in §47 GEG verankert und prägen seither das, was im Bestand und Neubau verbaut werden darf.

Die Uw-Schwellen — Neubau und Bestand im Vergleich

Das GEG arbeitet mit getrennten Anforderungsniveaus. Im Neubau gilt nach §15 GEG, in Verbindung mit Anlage 1, ein Uw-Wert von höchstens 0,9 W/m²K für transparente Bauteile in der Außenhülle. Dieser Wert ist nur mit 3-fach-Verglasung realisierbar; eine moderne 2-fach-Verglasung erreicht bestenfalls Uw-Werte um 1,1 W/m²K und ist im Neubau damit nicht mehr regelkonform. Für Sonderbauteile wie Dachflächenfenster gelten gestaffelte Werte, die in Anlage 2 differenziert werden.

Im Bestand greift §47 GEG, der die energetischen Anforderungen bei Modernisierung regelt. Wer mehr als zehn Prozent der Fensterfläche eines Gebäudes austausche, müsse einen Uw-Wert von höchstens 1,3 W/m²K erreichen — so die zentrale Bestandsschwelle. Damit ist eine moderne 2-fach-Verglasung mit warm edge-Randverbund in den meisten Konfigurationen noch zulässig, eine 3-fach-Verglasung aber zunehmend die wirtschaftlich vernünftige Option, sobald Förderung in Anspruch genommen werden soll. Die KfW-Programme der BEG-Familie verlangen für Einzelmaßnahmen meist deutlich schärfere Werte als das GEG, das die normative Untergrenze definiert.

Die Differenzierung zwischen Uw, Ug und Uf ist dabei wesentlich. Der Uw-Wert (window) bewertet das gesamte Fenster aus Rahmen, Glas und Randverbund. Der Ug-Wert (glazing) beschreibt nur die Verglasung; eine moderne 3-fach-Verglasung mit zwei Low-E-Beschichtungen und Argon- oder Krypton-Füllung erreicht Ug-Werte zwischen 0,5 und 0,7 W/m²K. Der Uf-Wert (frame) charakterisiert den Rahmen — Kunststoff-Rahmen mit Mehrkammerprofilen und thermisch getrennten Stahleinlagen erreichen heute Uf-Werte um 1,0 W/m²K, hochwertige Holz-Aluminium-Rahmen liegen ähnlich. Hinzu tritt der Psi-Wert für die linearen Wärmebrücken am Randverbund, der bei warm edge-Abstandhaltern typisch zwischen 0,03 und 0,05 W/mK liegt und das Gesamtfenster spürbar verbessert.

KfW-Förderkulisse seit 2024

Mit der GEG-Novelle wurde die Förderlandschaft neu sortiert. Der Fenstertausch wird seit 2024 vor allem über zwei Programme adressiert. KfW 261 (BEG WG — Wohngebäude) richtet sich an Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard; der Fenstertausch ist hier ein Bestandteil eines größeren Sanierungsfahrplans. KfW 297 (BEG EM — Einzelmaßnahmen) fördert den Fenstertausch als isolierte Maßnahme im Bestand mit einem Tilgungszuschuss, der je nach Bauteil und Maßnahme zwischen 15 und 25 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen kann. Hinzu treten Boni für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und Boni für sozial schwächere Eigentümer:innen-Haushalte.

Die Anforderungen der KfW gehen über das GEG hinaus. Für die Einzelmaßnahmenförderung ist meist ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K im Wohngebäude und 1,1 W/m²K im Nichtwohngebäude gefordert — Werte, die ohne 3-fach-Verglasung in der Praxis nicht mehr darstellbar sind. Damit hat die Förderung den Markt für die 3-fach-Verglasung im Bestand erschlossen, der nach Branchenangaben des Verbandes Fenster + Fassade inzwischen die deutliche Mehrheit der Sanierungsfälle ausmacht. Der reine Tausch gegen eine 2-fach-Verglasung sei, so eine VFF-Marktbeobachtung, nur noch in den Fällen üblich, in denen Förderung keine Rolle spiele — etwa bei kleinen Austauschaktionen unter der Zehn-Prozent-Schwelle des §47 GEG.

Bauphysik des 3-fach-Glas-Standards

So wirtschaftlich vernünftig der Übergang zur 3-fach-Verglasung erscheint, er ist bauphysikalisch nicht trivial. Die niedrigeren Uw-Werte führen dazu, dass die innere Glasoberfläche im Heizfall deutlich wärmer bleibt — was den Komfort am Fenster steigert. Gleichzeitig verschiebt sich der Tauwasser-Ausfall im Raum von der Glasfläche weg, hin zu anderen Schwachstellen der Bauhülle: Ecken, Sturzbereichen, schlecht gedämmten Fensterlaibungen. In Bestandsgebäuden mit alten Wandkonstruktionen ohne Innendämmung treten Tauwasser- und Schimmelprobleme nach einem 3-fach-Glas-Tausch häufiger auf als zuvor, weil die alte Glasfläche zuvor als sichtbarer Tauwasser-Indikator gewirkt habe.

Hinzu tritt eine veränderte Lüftungs-Situation. Alte Fenster waren in der Regel undichter als moderne 3-fach-Verglasungen mit umlaufender Doppeldichtung. Die heutige Luftdichtheit der Fenster — gemessen über die Klassifizierung nach DIN EN 12207 als Klasse 4 — reduziert den unkontrollierten Luftwechsel drastisch. Wer im Bestand ohne Lüftungskonzept ein 3-fach-Glas einbaut, verschiebe das Feuchteproblem in die Wandkonstruktion. Die DIN 1946-6 fordert für jeden lüftungstechnisch relevanten Eingriff — und der Fenstertausch sei einer — die Erstellung eines Lüftungskonzepts. In der Sanierungspraxis bleibt diese Anforderung häufig unbeachtet; die Folgen werden erst in den folgenden Heizperioden sichtbar.

Der sd-Wert und die Tauwasser-Welle

Der sd-Wert der Dampfbremsschicht ist im Fenstertausch zunächst kein direktes Thema — er gehört zur Wandkonstruktion. Indirekt aber wird er relevant, weil der Fenstertausch die Anschlussdetails an die Wand und deren Dampfdiffusionsverhalten neu definiert. Die DIN 4108-7, die Luftdichtheit von Gebäuden, fordert für den Fensteranschluss eine luftdichte und dampfdichte Verklebung der inneren Anschlussfuge. Hier hat sich das RAL-Montage-Konzept, in der ift-Montageleitfaden-Fassung weiterentwickelt, als Marktstandard etabliert: innen dichter als außen — die innere Anschlussfuge wird mit einem dampfdichten Dichtband ausgeführt, die äußere bleibt diffusionsoffen, um Restfeuchtigkeit nach außen abzuführen.

In der Praxis sei, so eine Beobachtung aus den ift-Sachverständigen-Berichten, der häufigste Mangel die unzureichende innere Abdichtung. Bauschaum allein erfülle die Anforderungen nicht; er sei Wärmedämmung, aber keine Luft- oder Dampfdichtung. Der RAL-konforme Anschluss mit Dichtbändern, Folien oder Flüssigabdichtungen sei zwingend, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden und Tauwasser im Anschlussbereich zu vermeiden.

Sommerlicher Wärmeschutz — die unterschätzte Seite

Während der Winter-Wärmeschutz mit Uw-Werten von 0,9 oder besser im Fokus stand, hat der sommerliche Wärmeschutz in der Diskussion lange weniger Aufmerksamkeit erfahren. Die DIN 4108-2 regelt ihn über das Verfahren der Sonneneintragskennwerte. Für Wohngebäude ist je nach Klimaregion und Verglasungsanteil ein zulässiger Sonneneintragskennwert definiert, der durch konstruktive oder anlagentechnische Maßnahmen einzuhalten sei.

Eine 3-fach-Verglasung mit Sonnenschutzbeschichtung hat einen g-Wert von typischerweise 0,5 — bedeutet, fünfzig Prozent der einstrahlenden Sonnenenergie passieren das Glas. Ohne Außenbeschattung führe das in den heißer werdenden Sommern zu erheblichen Überhitzungsrisiken, insbesondere in West- und Südfassaden. Innenliegender Sonnenschutz wirkt nur eingeschränkt, weil die Strahlung das Glas bereits passiert hat. Die DIN 4108-2 weist Außenbeschattung daher als bauphysikalisch wirksamste Maßnahme aus — und mit dem zunehmend regulatorisch geforderten sommerlichen Wärmeschutz wird die Außenmarkise, der Raffstore oder die Pergola-Beschattung zur normativen Notwendigkeit, nicht zur Stilfrage.

Ausblick — wohin die Norm sich bewegt

Auf europäischer Ebene werden im Rahmen der EPBD-Novelle (Energy Performance of Buildings Directive) bis 2030 weitere Verschärfungen erwartet. Das deutsche GEG wird diese Vorgaben umsetzen müssen. In der Diskussion sind unter anderem strengere Uw-Werte im Bestand, eine Ausweitung der Tausch-Pflicht auf einzelne Bauteile oberhalb definierter Altersgrenzen und eine stärkere Verzahnung mit dem Energieausweis. Die VFF-Branchenkonjunktur 2026 weist darauf hin, dass die Sanierungsquote im Bestand mit derzeit unter einem Prozent pro Jahr weit hinter den klimapolitischen Zielen zurückbleibe und ohne weitere normative oder finanzielle Anreize kaum aufholbar erscheine.

Für die Bauelementebranche bedeutet das eine ambivalente Lage. Einerseits wird die normative Welle absehbar weiter Nachfrage nach 3-fach-Verglasung und hochwertigen Rahmenkonstruktionen erzeugen. Andererseits verschärft sich der Druck auf die Verarbeiter-Seite — die Montage-Qualität wird zum Engpass, weil die theoretisch erreichbaren Uw-Werte in der Praxis nur bei fachgerechter Ausführung tatsächlich realisiert würden. Ein Uw-Wert auf dem Datenblatt sage, so ein gängiges Wort in den Fachseminaren, wenig über den tatsächlichen energetischen Beitrag des eingebauten Fensters aus, wenn die Anschlussfuge undicht und die Laibung nicht gedämmt sei. Das GEG definiere den Rahmen — die Ausführung entscheide über den Erfolg.


Ressort: Norm